Re: Herrn v. Gravenreuth: Falls ich es vergesse… - Flut von neuen Marken und Patenten
marken Selbstverständlich verbinde ich damit die Bitte, dass Sie dieses
> Urteil, sobald es ausgefertigt und zugestellt wurde, in ihrer
> bewährten
> Urteilssammlung im Volltext zur Verfügung steht - dies selbst dann,
> wenn es wider Erwarten nicht so ausfällt wie dem ursprünglich
> entgegengesehen wurde.
Davon ist auszugehen. Vorher (wohl noch heute) gibt es aber den
Volltext des Heise-Urteils vom LG Köln.
Wegen div. Verletzungen der Marke EXPLORER war bisher in 65 Fällen die
Anrufung eines Gerichts erforderlich.
50 Fälle sind r e c h t s k r ä f t i g abgeschlossen, davon hat
unser Mandantin nur in zwei Fällen (= 4%) rechtskräftig den
Rechtstreit verloren. Mit dieser Quote können wir sehr gut leben!
Nachdem das OLG Düsseldorf (Az.: 20 U 78/98) eine Verwechslungsgefahr
zwischen der Marke “Explorer” und der Bezeichnung “3DexPlorer” (wird
laut dortiger Beklagten als “drei-dex-plorer” ausgesprochen) bejaht
hat, sehe ich der Berufungsentscheidung des OLG Düsseldorf mit großer
Ruhe entgegen. Vom BGH werden auch nur ca. 20% aller Revisionen
angenommen.
Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut! Auch gegen Microsoft hat
unsere Mandantin (noch) vor dem Landgericht verloren - und vor dem OLG
wurde Microsoft “fast freiwillig” Lizenznehmer.
Wenn Herr Münz ein interessantes Angebot unterbreitet, kann auch Herr
Münz Lizenznehmer werden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)