Bei Marken und Urheberrecht ja, bei Patenten nein - USA warnt vor Attacke auf geistiges Eige…

marken> Wer will noch selbst was
> > programmieren, wenn er im Falle einer Veröffentlichung verklagt wird,
> > und unter der Brücke schlafen muss?
>
> Umgekehert wird aber ein Schuh draus: Wer will noch was entwickeln,
> wenn sich jeder ohne Eigenleistung frei daran bedienen darf?
Urheberrechtlich geschützte Programme können nur mit viel Aufwand
ähnlich nachprogrammiert werden. Die Arbeit an sich ist also
geschützt. Mit Softwarepatenten kann man mit der Programmierung aber
nach 5 Zeilen aufhören , weil man spätestens dann in eine rechtliche
Grauzone rutscht und eines der über 100.000 Patente verletzt.
Das ist ungefähr so, als wenn sich jemand die Möglichkeit,
Bewerbungen digital abzuschicken, patentiert hätte. Er hätte dann
vielleicht eine Arbeit bekommen, kann jedoch jedem anderen verbieten
ebenfalls eine digitale Bewerbung abzuschicken. Egal wo und für
welchen Beruf sich der andere bewirbt. Und jetzt stell dir vor, du
müsstest für jeden Teil deiner Bewerbung einen beliebigen Betrag pro
Bewerbung zahlen, also für Umschlag, Briefmarke, Anrede, Briefkopf,
Signatur, Lebenslauf, Zeugniskopie, farbige Zeugniskopie, farbige und
beglaubigte Zeugniskopie, Lichtbild, Deckblatt usw.
Wenn du das für Blödsinn hältst, muss ich dir leider sagen, dass sich
eine Firma die Grafiksoftware herstellt (Adobe) ein Verfahren zur
Anordnung von mehreren Fenstern als Tabs/Karteireiter hat patentieren
lassen und damit andere Firmen (erfolgreich!) verklagt.
Theoretisch könnten sie jetzt anderen Betriebssystemen,
Office-Programmen, Browsern etc. die Benutztung von
Tabs/Karteireitern verbieten. Damit wäre Photoshop das einzige
Programm, dass Tabs hat (theoretisch, in der Praxis haben sie nur
Macromedia verklagt und später übernommen).
News der Übernahme:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/27109
News wg. Patentverletzung Karteireiter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/58672
Gruß Baumeister

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