Re: Marken mal erklärt - Zivilrechtliche Schritte gegen Explorer-…

marken. wie APPLE SUN COMODORE SUNFLOWER u.ä.
>
Übrigens, verehrter Herr Gravenreuth, es war die Firma ‘Commodore’,
nicht ‘Comodore’.
>
> Es geht nicht um eine “benutzen” (dafür braucht man keinen Link!),
> sondern um die Förderung des inländischen Absatzes eine fremden
> Produkts mittels Link.
>
Genau hier liegt die Schwachstelle Ihrer Argumentation. Ich bin
gespannt, ob der Anwalt von Freedom for Links darauf kommt.
> >
> > > Auf der anderen Seite: Begriffe aus der Computerwelt gibt es
> > > wirklich zahlreich.
>
> …. wie APPLE SUN COMODORE SUNFLOWER u.ä.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Günter Frhr. v. Gravenreuth
> Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
Und schon wieder beisst sich Ihre Argumentation; kein Richter würde
wohl auf den Gedanken kommen, eine Abmahnung gegen einen
Homepagebetreiber wegen der Verwendung der o.g. Namen zu bestätigen.
Selbst wenn eine Werbeagentur auf ihrer Homepage schreiben würde ‘wir
arbeiten auf Apple Macintosh’, fördert sie ihren eigenen sowie
(entfernt) den Absatz von Apple-Computern. Und keiner würde sich daran
stören.
ian

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