Re: Marken mal erklärt - Zivilrechtliche Schritte gegen Explorer-…
Ich lese hier dauernd Dinge wie ‘Guten Tag’ schützen lassen usw.
> Vielleicht sollte mal über Marken grundsätzlich aufgeklärt werden:
>
> Eine Marke ist ein Name für ein Produkt, eine Dienstleistung oder
> ein Unternehmen. Sie dient dazu, sich von anderen Unternehmen
> unterscheiden zu können. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil eine
> Firma oder deren Produkt nur dann größer werden kann, wenn deren
> Bekanntheitsgrad steigt. Damit verbunden ist, dass dieser
> Bekanntheitsgrad (der ‘Ruf’ eines Unternehmens) positiv geprägt ist.
Es geht hier doch gar nicht primär um die Unterscheidung von Marken in
einem Bereich, sondern um die Ausnutzung von Allerwelts-Begriffen wie
“Explorer” oder “Webspace”. Im ersten Fall handelt es sich um einen
englischen Begriff, den es sicherlich schon vor Einführung des PC
gegeben hat; im letzten Fall sollte doch allenfalls der Erfinder des
Begriffs ein Anrecht auf sein Wortgeschöpf haben und nicht irgendeine
Firma, die damit Kohle machen will, indem sie alle Betreiber von
Homepages abmahnt, auf denen dieser Begriff vorkommt. Zudem verstehe
ich nicht, wieso allein die Erwähnung eines solchen Begriffs strafbar
sein soll.
> Die Kundin im Supermarkt sieht z.B. viele gleichartige Waschmittel
> im Regal. Wenn Sie von einem Produkt gehört hat oder sogar eine gute
> Meinung darüber gehört hat, dann wird sie sich eher für dieses
> Produkt, als für ein anderes entscheiden.
Richtig, aber Begriffe wie “Persil”, “Omo”, “Tempo” oder “Hakle feucht”
sind eigens entwickelte Begriffe und haben nichts mit
Allerweltsbegriffen wie - um es mal auf die Spitze zu treiben - “für
mich” (www.titelschutzanzeiger.de) zu tun.
> Werbung dient dazu, die _Marke_ bekannt zu machen, eine gute
> Meinung darüber zu verbreiten. Einfache Regel: wenn Marke bekannt
> und gut, dann auch Geschäfte gut.
Dass Werbung dafür da ist, bestreitet auch niemand. Nur: Was hat das
damit zu tun, dass selbst Besitzer von privaten Homepages abgemahnt
werden, wenn sie Begriffe wie “Webspace” benutzen? Eine in diesem Fall
erfolgte Serienabmahnung lässt doch kaum Zweifel daran, dass es dem
Kläger doch einzig nur darum ging, mit möglichst wenig Aufwand
möglichst viel Gewinn zu erzielen.
Und überhaupt: Was schadet es dem Vertreiber eines Produkts, wenn ich
auf meiner Homepage über Persil und Tempo-Taschentücher sinniere?
> Marken sind also notwendig. Deswegen gibt es eine ganze Reihe von
> Markenarten: Wortmarken (z.B. ‘Maggi’), Personennamen (z.B. ‘Dr.
> Oetker’), Werbeslogans (z.B. ‘nicht immer, aber immer öfter’),
> Buchstaben-Kombinationen (z.B. ‘c’t'), Bildmarken (der Stern von
> Mercedes), Design und Formen (z.B. ‘Odol’ Mundwasser) sowie
> Melodien/Tonfolgen (der Klang zum Intel-Logo).
Es ist aber doch ein Unterschied, ob diese Marken auf privaten
Homepages erörtert oder im geschäftlichen Bereich genutzt werden, oder?
> Diese Markenarten wurden in 42 Klassen unterteilt. Deswegen kann es
> die Marke ‘Explorer’ einmal von Ford (wahrscheinlich Klasse 12) und
> einmal von Symicron (wahrscheinlich Klasse 42) geben.
Ok, hier handelt es sich aber eh um verschiedene Bereiche (Auto,
Software).
> Wenn man als Privatperson in einem Forum wie diesem solche Wörter
> benutzt, macht man sich keinesfalls strafbar.
Das wäre ja noch schöner.
> Man muß auch kein
> (TM) für ‘Trademark’ oder (C) für ‘Copyright’ oder (R) für
> ‘Registered’ angeben. Strafbar macht man sich lediglich, wenn man
> sein Produkt oder seine Dienstleistung genauso benennt und dann
> versucht, sie zu verkaufen.
Und das kann ich nicht nachvollziehen, da es sich bei “Explorer” nicht
um eine eigene Wortschöpfung handelt, sondern um einen aus dem
Englischen stammenden Begriff.
Das wäre ja genauso, als würde man sich “Maker” schützen lassen, so
dass alle Produkte oder Dienstleistungen strafbar sein würden, die
“Maker” im Namen tragen.
> Oder eben sein Produkt in Verbindung mit dem anderen Produkt bringt >
(Link auf FTP-Explorer durch Self-HTML).
s. o. “Explorer” ist keine Eigenwortschöpfung!
> Das Patentamt hat etwas dagegen, umgangssprachliche Begriffe zu
> schützen. ‘Guten Tag’ oder ‘e’ fallen also durch. Wäre der Begriff
> allerding zum Beispiel als ‘Have-a-nice-Day’ (z.B. als Name für
> eine Deo-Spray) ausgelegt, stünden sie Chancen wahrscheinlich gar
> nicht so schlecht.
Wie kann es dann sein, dass “für mich” geschützt werden kann (siehe:
www.titelschutzanzeiger.de)?
> Englisch gilt eben von Amts wegen noch nicht als ‘Umgangssprache’.
Soso, dann kann ich mir demnächst also Wörter wie “Maker”, “Dreamer”,
“Listening”, “Driver” etc. schützen lassen?
> Wahrscheinlich weiß auch der Beamte, dass ‘Explorer’
> nicht anderes als ‘Erforscher’ bedeutet. Aber das zählt laut
> Gesetzt nicht.
Dass diese Erkenntnis nicht zählt, ist ein schwaches Argument.
> Wäre das Wort ‘Explorer’ zum Zeitpunkt der Eintragung schon so weit >
verbreitet, wie z.b. ‘Shampoo’, dann wäre eine
> Eintragung sicherlich nicht erfolgt.
Ich halte einen Schutz von Übersetzungen aus dem Englischen oder
irgendeiner anderen Sprache generell für fragwürdig. Rechtsprechung hin
oder her. Richter sind auch nur Menschen und machen Fehler.
> Bei den Begriffen ‘Unified Netword Device’, ‘Hex-Editor’ oder
> ‘Text-Editor’ bin ich mir nicht so sicher. Wahrscheinlich hängt das
> davon ab, ob der bearbeitende Beamte schon mal was mit Computern zu
> tun hatte.
Das heißt, wenn er davon keine Ahnung hat, kann er so einen Begriff
nicht schützen lassen? Seltsam.
> Bei allen Markenanmeldungen gilt: das Patentamt prüft nicht, ob es
> diese Marke schon gibt, bzw. ob sie zuvor schon eingetragen wurde!
> Jeder kann sich die Marke ‘Explorer’ nochmals eintragen lassen.
> Muss dann aber mit Post von unbeliebten Rechtsanwälten rechnen.
Logisch.
> Hierbei schreibt der Gesetzgeber übrigens nicht vor, dass der
> Inhaber der älteren Rechte sich zuerst freundlich per eMail oder >
Brief an den Neueintragenden wendet, er darf sofort auf Unterlassung >
und Schadensersatz klagen.
Einzig eine solche Rechtsprechnung hat auch eine Serienabmahnung
möglich gemacht wie in dem Fall “Webspace”.
> Ich persönlich halte die Praktiken des Herrn von Grafenreuth auch
> für unmoralisch. Aber sie liegen im Rahmen des Gesetzes.
Gesetze kann man auch ändern. Wenn sich niemand wehrt, ändert sich auch
nichts am Gesetz.
> Meiner Ansicht nach sollte die Prügel eigentlich das Patentamt
> bekommen. In der Sache des FTP-Explorers sehe ich den Schuldigen
> eigentlich in dem Richter, der zuerst festgestellt hat, dass der
> Link von der self-html-Seite zum FTP-Explorer in den USA strafbar >
sein soll.
Agree.
> Auf der anderen Seite: Begriffe aus der Computerwelt gibt es
> wirklich zahlreich. Das wäre noch nicht so schlimm, es scheint fast >
täglich neue zu geben. Und wie will man gewährleisten, dass ein Amt >
mit seinen Mitarbeitern einen Überblick über alle schon verbreiteten
> Computerbegriffe hat (z.B. ‘MP3′)? Ja, ich weiß, es gibt diverse
> Einspruchsmöglichkeiten. Die sind zum einen viel zu teuer und auf
> der anderen Seite: Marken werden im Titelschutzanzeiger >
veröffentlicht.
> Aber wer liest den schon? Recherchemöglichkeiten? Nur in den Ämtern
> oder auf teuren CDs. Oder über spezialisierte Firmen (noch teurer).
Eben. Zudem ist ‘mp3′ keine Übersetzung, sondern ein eigens
entwickelter Begriff. Aber trotzdem werden Vertreiber, die Produkte mit
dem Namen “mp3″ veräußern, nicht verklagt, oder?
> Mein Vorschlag wäre eine staatliche Einspruchsstelle, die kostenlos
> Einsprüche gegen Marken entgegennimmt. Diese Stelle sollte auch bei
> Rechtsstreitigkeiten hinzugezogen werden können. Ausserdem: alle
> vorhandenen Marken sowie Neuanmeldungen sollten auch im Internet
> veröffentlicht werden (wie bei Domains).
Dem schließe ich mich an.
Gruß
MartyK