Marken mal erklärt - Zivilrechtliche Schritte gegen Explorer-…
Ich lese hier dauernd Dinge wie ‘Guten Tag’ schützen lassen usw.
Vielleicht sollte mal über Marken grundsätzlich aufgeklärt werden:
Eine Marke ist ein Name für ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein
Unternehmen. Sie dient dazu, sich von anderen Unternehmen unterscheiden
zu können. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil eine Firma oder deren
Produkt nur dann größer werden kann, wenn deren Bekanntheitsgrad
steigt. Damit verbunden ist, dass dieser Bekanntheitsgrad (der ‘Ruf’
eines Unternehmens) positiv geprägt ist.
Die Kundin im Supermarkt sieht z.B. viele gleichartige Waschmittel im
Regal. Wenn Sie von einem Produkt gehört hat oder sogar eine gute
Meinung darüber gehört hat, dann wird sie sich eher für dieses Produkt,
als für ein anderes entscheiden.
Werbung dient dazu, die _Marke_ bekannt zu machen, eine gute Meinung
darüber zu verbreiten. Einfache Regel: wenn Marke bekannt und gut, dann
auch Geschäfte gut.
Marken sind also notwendig. Deswegen gibt es eine ganze Reihe von
Markenarten: Wortmarken (z.B. ‘Maggi’), Personennamen (z.B. ‘Dr.
Oetker’), Werbeslogans (z.B. ‘nicht immer, aber immer öfter’),
Buchstaben-Kombinationen (z.B. ‘c’t'), Bildmarken (der Stern von
Mercedes), Design und Formen (z.B. ‘Odol’ Mundwasser) sowie
Melodien/Tonfolgen (der Klang zum Intel-Logo).
Diese Markenarten wurden in 42 Klassen unterteilt. Deswegen kann es die
Marke ‘Explorer’ einmal von Ford (wahrscheinlich Klasse 12) und einmal
von Symicron (wahrscheinlich Klasse 42) geben.
Wenn man als Privatperson in einem Forum wie diesem solche Wörter
benutzt, macht man sich keinesfalls strafbar. Man muß auch kein (TM)
für ‘Trademark’ oder (C) für ‘Copyright’ oder (R) für ‘Registered’
angeben. Strafbar macht man sich lediglich, wenn man sein Produkt oder
seine Dienstleistung genauso benennt und dann versucht, sie zu
verkaufen. Oder eben sein Produkt in Verbindung mit dem anderen Produkt
bringt (Link auf FTP-Explorer durch Self-HTML).
Das Patentamt hat etwas dagegen, umgangssprachliche Begriffe zu
schützen. ‘Guten Tag’ oder ‘e’ fallen also durch. Wäre der Begriff
allerding zum Beispiel als ‘Have-a-nice-Day’ (z.B. als Name für eine
Deo-Spray) ausgelegt, stünden sie Chancen wahrscheinlich gar nicht so
schlecht. Englisch gilt eben von Amts wegen noch nicht als
‘Umgangssprache’. Wahrscheinlich weiß auch der Beamte, dass ‘Explorer’
nicht anderes als ‘Erforscher’ bedeutet. Aber das zählt laut Gesetzt
nicht. Wäre das Wort ‘Explorer’ zum Zeitpunkt der Eintragung schon so
weit verbreitet, wie z.b. ‘Shampoo’, dann wäre eine Eintragung
sicherlich nicht erfolgt.
Bei den Begriffen ‘Unified Netword Device’, ‘Hex-Editor’ oder
‘Text-Editor’ bin ich mir nicht so sicher. Wahrscheinlich hängt das
davon ab, ob der bearbeitende Beamte schon mal was mit Computern zu tun
hatte.
Bei allen Markenanmeldungen gilt: das Patentamt prüft nicht, ob es
diese Marke schon gibt, bzw. ob sie zuvor schon eingetragen wurde!
Jeder kann sich die Marke ‘Explorer’ nochmals eintragen lassen. Muss
dann aber mit Post von unbeliebten Rechtsanwälten rechnen. Hierbei
schreibt der Gesetzgeber übrigens nicht vor, dass der Inhaber der
älteren Rechte sich zuerst freundlich per eMail oder Brief an den
Neueintragenden wendet, er darf sofort auf Unterlassung und
Schadensersatz klagen.
Ich persönlich halte die Praktiken des Herrn von Grafenreuth auch für
unmoralisch. Aber sie liegen im Rahmen des Gesetzes. Meiner Ansicht
nach sollte die Prügel eigentlich das Patentamt bekommen. In der Sache
des FTP-Explorers sehe ich den Schuldigen eigentlich in dem Richter,
der zuerst festgestellt hat, dass der Link von der self-html-Seite zum
FTP-Explorer in den USA strafbar sein soll.
Auf der anderen Seite: Begriffe aus der Computerwelt gibt es wirklich
zahlreich. Das wäre noch nicht so schlimm, es scheint fast täglich neue
zu geben. Und wie will man gewährleisten, dass ein Amt mit seinen
Mitarbeitern einen Überblick über alle schon verbreiteten
Computerbegriffe hat (z.B. ‘MP3′)? Ja, ich weiß, es gibt diverse
Einspruchsmöglichkeiten. Die sind zum einen viel zu teuer und auf der
anderen Seite: Marken werden im Titelschutzanzeiger veröffentlicht.
Aber wer liest den schon? Recherchemöglichkeiten? Nur in den Ämtern
oder auf teuren CDs. Oder über spezialisierte Firmen (noch teurer).
Mein Vorschlag wäre eine staatliche Einspruchsstelle, die kostenlos
Einsprüche gegen Marken entgegennimmt. Diese Stelle sollte auch bei
Rechtsstreitigkeiten hinzugezogen werden können. Ausserdem: alle
vorhandenen Marken sowie Neuanmeldungen sollten auch im Internet
veröffentlicht werden (wie bei Domains).
ian