Re: Marken mal erklärt - Zivilrechtliche Schritte gegen Explorer-…
markenman als Privatperson in einem Forum wie diesem solche Wörter
> benutzt, macht man sich keinesfalls strafbar. Man muß auch kein
> (TM)
> für ‘Trademark’ oder (C) für ‘Copyright’ oder (R) für ‘Registered’
> angeben. Strafbar macht man sich lediglich, wenn man sein Produkt
> oder
> seine Dienstleistung genauso benennt und dann versucht, sie zu
> verkaufen. Oder eben sein Produkt in Verbindung mit dem anderen
> Produkt
> bringt (Link auf FTP-Explorer durch Self-HTML).
Problem 1: Dass Self-HTML Herrn Muenz als abmahnfaehiges _Produkt_
(”sein”) zugerechnet wird, kann ich noch nachvollziehen. Warum aber ein
kleiner privater Mucker ploetzlich als Kaufmann behandelt wird, noch
dazu fuer ein Produkt, das gar nicht von ihm stammt, geht mir nicht in
den Sinn.
> Bei den Begriffen ‘Unified Netword Device’, ‘Hex-Editor’ oder
> ‘Text-Editor’ bin ich mir nicht so sicher. Wahrscheinlich hängt das
> davon ab, ob der bearbeitende Beamte schon mal was mit Computern zu
> tun hatte.
….womit wir bei Problem2 und Problem3 ( das gleiche auf den Richter
uebertragen ) waeren. Die Leute sollen gerechte Loesungen fuer
Streitfaelle finden, haben aber von der Materie, die da zu beurteilen
ist keinen blassen schimmer. Das erste was einem beim Jurastudium
beigebracht wird ist: “Ein Jurist hat niemals von irgendwas _keine_
Ahnung”. ( War bei mir jedenfalls so )
Peter