Re: Marken mal erklärt - Zivilrechtliche Schritte gegen Explorer-…

markens geht nicht um eine “benutzen” (dafür braucht man keinen
> Link!),
> > sondern um die Förderung des inländischen Absatzes eine fremden
> > Produkts mittels Link.
> >
>
> Genau hier liegt die Schwachstelle Ihrer Argumentation.
NO - das ist BGH-Rechtsprechung seit Jahrzehnten (vgl. GRUR 1955,97;
1988,829; 1991,769 etc.).

> kein Richter würde
> wohl auf den Gedanken kommen, eine Abmahnung gegen einen
> Homepagebetreiber wegen der Verwendung der o.g. Namen zu
> bestätigen.
> Selbst wenn eine Werbeagentur auf ihrer Homepage schreiben würde
> ‘wir
> arbeiten auf Apple Macintosh’, fördert sie ihren eigenen sowie
> (entfernt) den Absatz von Apple-Computern. Und keiner würde sich
> daran
> stören.
Stimmt!
Wenn diese Werbeagentur auf ihrer Homepage schreiben würde ‘wir
arbeiten mit dem MICROSOFT-Explorer’, fördert sie ihren eigenen sowie
den “Absatz” des MICROSOFT-Explorer. Und keiner würde sich daran
stören WEIL DER MICROSOFT-Explorer IM GEGENSATZ ZUM `FTP EXPLOER
LIZENZIERT IST.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de

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