Re: Marken mal erklärt - Zivilrechtliche Schritte gegen Explorer-…
>markende ich also auch abgemahnt, wenn ich auf meiner Homepage
> > schreibe,
> > dass man einen Internetzugang heute für einen “Apple und ein Ei”
> > kriegt, ich noch einen Commodore C64 im Keller stehen habe und
> zur
> > Zeit
> > mit einer Workstation von Sun arbeite?
>
> NO, denn das(!) wäre keine zeichenmäßige Benutzung.
Und wieso nicht?
> > > > im letzten Fall sollte doch allenfalls der Erfinder
> > > > des Begriffs ein Anrecht auf sein Wortgeschöpf haben und nicht
> > > > irgendeine Firma,
> > >
> > > …. wie APPLE SUN COMODORE SUNFLOWER u.ä.
> >
> > s. o. Zudem handelt es sich bei keinem dieser Namen um
> > Beschreibungen.
>
> Wie wär es mit einem Englisch-Kurs?
Dito. “to apple”, “to sun”, “to commodore”?
> > > Es geht nicht um eine “benutzen” (dafür braucht man keinen
> > > Link!), sondern um die Förderung des inländischen Absatzes eine >
> > fremden Produkts mittels Link.
> >
> > Und was ist daran verkehrt, ein Produkt zu fördern?
> >
>
> Grundsätzlich nichts - nur dann haftet man auch für diese eigene
> Förderhandlung.
Wieso haftet man dafür, wenn man sein *eigenes* Produkt veräußert?
> Gegen ein nur(!) “aufführen spricht ja auch nichts. Wenn man dann
> aber
> schreibt: “APPLE-Office” bei mir zum Download #Link”", dann wird es
> auch Streß geben.
Und was ist mit “Webspace”?
> > Wieso ist “Maker” noch nicht geschützt?
> >
>
> Es gibt ca. 15 Marken mit dem Zeichenbestandteil MAKER. Warum MAKER
> in Alleinstellung bisher noch nicht angemeldet wurde kann ich nicht
> sagen.
> Dem Index ist allerdings auch keine Zurückweisung einer
> Markenanmeldung: MAKER in Alleinstellung zu entnehmen.
So weit darf es nicht kommen, dass MAKER allein geschützt werden darf.
Sonst würde nämlich das gleiche Dilemma wie beim EXPLORER passieren.
> Man darf auch WEBSPACE und EXPLORER erwähnen(!) - man soll nur dies
> z.
> B. nicht mit Download-Links verbinden.
Selbst das ist mir unverständlich, aus schon vorher erläuterten
Gründen.
Gruß
MartyK