Re: Marken mal erklärt - Zivilrechtliche Schritte gegen Explorer-…
marken>
>
> Werde ich also auch abgemahnt, wenn ich auf meiner Homepage
> schreibe,
> dass man einen Internetzugang heute für einen “Apple und ein Ei”
> kriegt, ich noch einen Commodore C64 im Keller stehen habe und zur
> Zeit
> mit einer Workstation von Sun arbeite?
NO, denn das(!) wäre keine zeichenmäßige Benutzung.
>Das kann ich mir nicht so
> recht
> vorstellen.
>
>
> > > im letzten Fall sollte doch allenfalls der Erfinder
> > > des
> > > Begriffs ein Anrecht auf sein Wortgeschöpf haben und nicht
> > > irgendeine
> > > Firma,
> >
> > …. wie APPLE SUN COMODORE SUNFLOWER u.ä.
>
> s. o. Zudem handelt es sich bei keinem dieser Namen um
> Beschreibungen.
Wie wär es mit einem Englisch-Kurs?
>
>
> > > > Wenn man als Privatperson in einem Forum wie diesem solche
> > Wörter
> > > > benutzt, macht man sich keinesfalls strafbar.
> >
> > Es geht nicht um eine “benutzen” (dafür braucht man keinen
> Link!),
> > sondern um die Förderung des inländischen Absatzes eine fremden
> > Produkts mittels Link.
>
> Und was ist daran verkehrt, ein Produkt zu fördern?
>
Grundsätzlich nichts - nur dann haftet man auch für diese eigene
Förderhandlung.
> >
> > …. wie APPLE SUN COMODORE SUNFLOWER u.ä.
>
> Das ist richtig, doch handelt es sich bei dem Begriff “Explorer” um
> eine Beschreibung. Zudem habe ich noch nie von einem Fall gehört,
> in
> dem ein Homepagebetreiber abgemahnt wurde, weil er obige Wörter auf
> seiner Homepage aufgeführt hat.
>
>
Gegen ein nur(!) “aufführen spricht ja auch nichts. Wenn man dann aber
schreibt: “APPLE-Office” bei mir zum Download #Link”", dann wird es
auch Streß geben.
> Wieso ist “Maker” noch nicht geschützt?
>
Es gibt ca. 15 Marken mit dem Zeichenbestandteil MAKER. Warum MAKER in
Alleinstellung bisher noch nicht angemeldet wurde kann ich nicht sagen.
Dem Index ist allerdings auch keine Zurückweisung einer
Markenanmeldung: MAKER in Alleinstellung zu entnehmen.
> >
> > >
> > > > Auf der anderen Seite: Begriffe aus der Computerwelt gibt es
> > > > wirklich zahlreich.
> >
> > …. wie APPLE SUN COMODORE SUNFLOWER u.ä.
>
> Und niemand stört sich dran, wenn diese Begriffe auf Homepages
> erwähnt
> werden. Nur an “Webspace” und “Explorer”…
>
Man darf auch WEBSPACE und EXPLORER erwähnen(!) - man soll nur dies z.
B. nicht mit Download-Links verbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de