Re: Marken mal erklärt - Zivilrechtliche Schritte gegen Explorer-…
markengeht hier doch gar nicht primär um die Unterscheidung von
> Marken
> > in
> > einem Bereich, sondern um die Ausnutzung von Allerwelts-Begriffen
> > wie
> > “Explorer” oder “Webspace”. Im ersten Fall handelt es sich um
> einen
> > englischen Begriff, den es sicherlich schon vor Einführung des PC
> > gegeben hat;
>
> …. wie APPLE SUN COMODORE SUNFLOWER u.ä.
Werde ich also auch abgemahnt, wenn ich auf meiner Homepage schreibe,
dass man einen Internetzugang heute für einen “Apple und ein Ei”
kriegt, ich noch einen Commodore C64 im Keller stehen habe und zur Zeit
mit einer Workstation von Sun arbeite? Das kann ich mir nicht so recht
vorstellen.
> > im letzten Fall sollte doch allenfalls der Erfinder
> > des
> > Begriffs ein Anrecht auf sein Wortgeschöpf haben und nicht
> > irgendeine
> > Firma,
>
> …. wie APPLE SUN COMODORE SUNFLOWER u.ä.
s. o. Zudem handelt es sich bei keinem dieser Namen um Beschreibungen.
> > > Wenn man als Privatperson in einem Forum wie diesem solche
> Wörter
> > > benutzt, macht man sich keinesfalls strafbar.
>
> Es geht nicht um eine “benutzen” (dafür braucht man keinen Link!),
> sondern um die Förderung des inländischen Absatzes eine fremden
> Produkts mittels Link.
Und was ist daran verkehrt, ein Produkt zu fördern?
[gelöscht]
> > Strafbar macht man sich lediglich, wenn man
> >
> > > sein Produkt oder seine Dienstleistung genauso benennt und dann
>
> > > versucht, sie zu verkaufen.
>
> NO - kostenlos abgabe reicht.
> >
> > Und das kann ich nicht nachvollziehen, da es sich bei “Explorer”
> > nicht
> > um eine eigene Wortschöpfung handelt, sondern um einen aus dem
> > Englischen stammenden Begriff.
>
>
> …. wie APPLE SUN COMODORE SUNFLOWER u.ä.
Das ist richtig, doch handelt es sich bei dem Begriff “Explorer” um
eine Beschreibung. Zudem habe ich noch nie von einem Fall gehört, in
dem ein Homepagebetreiber abgemahnt wurde, weil er obige Wörter auf
seiner Homepage aufgeführt hat.
> > Das wäre ja genauso, als würde man sich “Maker” schützen lassen,
> so
> > dass alle Produkte oder Dienstleistungen strafbar sein würden,
> die
> > “Maker” im Namen tragen.
> >
> >
> > > Oder eben sein Produkt in Verbindung mit dem anderen Produkt
> > bringt >
> > (Link auf FTP-Explorer durch Self-HTML).
> >
> > s. o. “Explorer” ist keine Eigenwortschöpfung!
> >
>
> …. wie APPLE SUN COMODORE SUNFLOWER u.ä.
Wieso ist “Maker” noch nicht geschützt?
>
>
> > Ich halte einen Schutz von Übersetzungen aus dem Englischen oder
> > irgendeiner anderen Sprache generell für fragwürdig.
>
> Also original APPLE-Computer vom Kistenschrauber aus dem Hinterhof?
>
> > Rechtsprechung
> > hin
> > oder her. Richter sind auch nur Menschen und machen Fehler.
> >
>
>
> >
> > > Auf der anderen Seite: Begriffe aus der Computerwelt gibt es
> > > wirklich zahlreich.
>
> …. wie APPLE SUN COMODORE SUNFLOWER u.ä.
Und niemand stört sich dran, wenn diese Begriffe auf Homepages erwähnt
werden. Nur an “Webspace” und “Explorer”…
Gruß
MartyK