Re: Marken mal erklärt - Zivilrechtliche Schritte gegen Explorer-…

>
> > > Es geht nicht um eine “benutzen” (dafür braucht man keinen
> > Link!),
> > > sondern um die Förderung des inländischen Absatzes eine fremden
> > > Produkts mittels Link.
> > >
> >
> > Genau hier liegt die Schwachstelle Ihrer Argumentation.
>
> NO - das ist BGH-Rechtsprechung seit Jahrzehnten (vgl. GRUR
> 1955,97;
> 1988,829; 1991,769 etc.).
Ich bin kein Jurist und habe im Moment auch nicht die Möglichkeit obige
Literaturangabe nachzuprüfen, aber was ist denn laut Gesetz(!!!) die
genaue Definition von dem Begriff “Link”.
Ich kenne diesen Begriff als Verweis auf ein anderes Dokument. Bin ich
nicht der Autor dieses Dokuments und dieses Dokument ist frei
zugänglich, dann kann ich doch auch nicht für den Inhalt (der im
Internet nicht statisch ist!!!) zur Verantwortung gezogen werden. Oder
verstehe ich da als Laie wieder mal die Gesetze nicht (bzw. deren
Interpretationen!).
Wenn jetzt obiges BGH … illegal wäre, dann würden Sie doch (immer
vorausgesetzt die Definition von “Link” entspricht meiner Darstellung)
einer illegalen Handlung vorschub leisten.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Ich bitte in dieser Sache um eine
genaue Klärung.
>
>
> > kein Richter würde
> > wohl auf den Gedanken kommen, eine Abmahnung gegen einen
> > Homepagebetreiber wegen der Verwendung der o.g. Namen zu
> > bestätigen.
> > Selbst wenn eine Werbeagentur auf ihrer Homepage schreiben würde
> > ‘wir
> > arbeiten auf Apple Macintosh’, fördert sie ihren eigenen sowie
> > (entfernt) den Absatz von Apple-Computern. Und keiner würde sich
> > daran
> > stören.
>
> Stimmt!
>
> Wenn diese Werbeagentur auf ihrer Homepage schreiben würde ‘wir
> arbeiten mit dem MICROSOFT-Explorer’, fördert sie ihren eigenen
> sowie
> den “Absatz” des MICROSOFT-Explorer. Und keiner würde sich daran
> stören WEIL DER MICROSOFT-Explorer IM GEGENSATZ ZUM `FTP EXPLOER
> LIZENZIERT IST.
Okay, das kann ich nachvollziehen. Aber warum wird dann nicht gegen die
Firma vorgegangen, die kein Explorer-Lizenz hat. Ist es da nicht
sinnvoller und wird dadurch nicht eher den Gerichten die Arbeit
abgenommen.
Gut; es kann sein, daß der Gerichtsstand nicht mehr in Deutschland
liegt, aber wenn Sie Ihrem Kunden diese Problematik ein für alle mal
vom Hals schaffen wollen, dann würde ich als Laie diesen Weg
vorschlagen. Ansonsten werden Sie noch in 10 Jahren damit zu tun haben
und da kommt mir der Verdacht, daß es dann doch nicht um den Schutz der
Marke Explorer geht.
Bitte berichtigen Sie mich, wenn ich auch hier falsch liegen sollte.
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Günter Frhr. v. Gravenreuth
> Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
> http://www.gravenreuth.de
Ebenso mit freundlichen Grüßen aus dem seit zwei(!!!) Wochen sonnigen
Kiel,
Frank Lindecke
lindecke@gmx.de

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