Re: Marken mal erklärt - Zivilrechtliche Schritte gegen Explorer-…
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> Wenn man als Privatperson in einem Forum wie diesem solche Wörter
> benutzt, macht man sich keinesfalls strafbar. Man muß auch kein
> (TM)
> für ‘Trademark’ oder (C) für ‘Copyright’ oder (R) für ‘Registered’
> angeben. Strafbar macht man sich lediglich, wenn man sein Produkt
> oder
> seine Dienstleistung genauso benennt und dann versucht, sie zu
> verkaufen. Oder eben sein Produkt in Verbindung mit dem anderen
> Produkt
> bringt (Link auf FTP-Explorer durch Self-HTML).
>
….
Ist es nicht der Knackpunkt, dass ein Link auf eine Seite eines
“Markenrechtverletzers” wie eine kommerzielle Nutzung behandelt
wird? “In Verbindung bringen” wie du schreibst langt ja eigentlich
nicht, um sich strafbar zu machen.
Ist es nicht Unfug, dass die Nutung des Namens durch Microsoft,
die ja bekanntlich Lizenznehmer sind, genauso bewertet wird, wie
die Nutzung durch symidingsda?