Re: Gelbe Seiten - OLG: Verwendung fremder Marken in html-M…

marken die Überlegung: Die Metatags unterstützen Suchabfragen im Web, so
> dass ich auf die lgeiche Antwortseite komme wie der Konkurrent,
> mithin die gleiche Situation habe wie bei den gelben Seiten.
Wer im Internet nach “Microsoft” sucht, will bestimmt keine
Suchergebnisse von Redhat haben und umgekehrt. Da wird hier
sicherlich jeder zustimmen.
Insofern ist das Urteil unverständlich, allerdings kennt hier wohl
keiner Details, oder? (welche Streithammel hier am Werke waren)
> Unter dem Aspekt ist das URteil von dem hhier die Rede ist
> nachvollziehbarer und logischer. Denn ich benutze den geschützten
> BEgriff naicht, sondern ich sorge mit dem Eintrag im Mtatag nur
> dafür, dass ich ebenfalls “auf der gleben Seite” auftauche.
finde ich irgendwie gar nicht
Das wäre so, als wenn ein Tourist nach Berlin kommt, dem Taxi-Fahrer
sagt, dass er zum Hilton möchte und der ihn am Adlon absetzt.
Ist zwar auch ein Hotel, aber einfach nicht das, was der Typ wollte.
(Ja klar, der Vergleich hinkt etwas. Also es ist so, als wenn das
Adlon versuchen würde, alle Taxi-Fahrer so zu manipulieren, dass …)
mfg,
eigelb

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