Re: Merkbefreite Richter… - OLG: Verwendung fremder Marken in html-M…
markenMeiner meinung nach ist das Urteil gut — alles andere wuerde
> naemlich bedeuten, dass du wenn du z.b. eine Seite über MS und deren
> Software in’s Netz stellst, weder den Namen 2Microsoft” noch die
> Namen der Produkte in die Meta-Tags schreiben duerftest - und das
> kann’s ja wohl nicht sein - oder?
Ich denke das muß man etwas zweigeteilt sehen - selbstverständlich
sollte einem Händler die Möglichkeit gegeben werden, mit den
Produkten die er verkaufen möchte zu werben. Beispiel: wenn sich
Porsche-Händler Begriff wie “Porsche”, “Cayenne”, “Boxster”, “911″,
“924″ und so weiter in seine Meta-Tags schreibt ist das in meinen
Augen völlig legitim. Wenn aber ein Mercedes-Händler zu diesen
Mitteln greift ist das in meinen Augen nicht in Ordnung - Ausnahme:
er handelt auch mit Gebrauchtfahrzeugen und hat genau diese Fahrzeuge
im Angebot.
Die Zahlen sind kein ohnehin kein Problem, da diese nicht als
Wortmarke eingetragen werden können (aus dem Grund haben wir heute
einen Pentium und keinen 586 oder 686), aber irgendwo muß man da in
meinen Augen ein Grenze ziehen. Und die ist in meinen Augen auch dann
erreicht wenn sich ein Porno-Anbieter die Namen von irgendwelchen
Schauspielerinnen in die Meta-Tags schreibt, die sich nie im Leben
auf dieser Seite präsentieren (lassen) würden oder wenn ein Händler
von Produkt A und B sich wissentlich die wesentlich bekannteren
Produkte C und D in die Meta-Tags schreibt, die er aber überhaupt
nicht verkauft.
Gruß
Rick