Re: Ich fasse es nicht - BGH: Verwendung fremder Marken in html-M…

markenltst Du Richter für so blöde, dass sie diesen Begriff nicht kennen?
Ich bin kein Jurist und kann mir zur Intelligenz und Bildung
der Richter kein Urteil erlauben. Ich weiß auch nicht, ob
das Urteil juristische rechtfertigbar ist oder noch.
Ich verstehe allerdings ein bißchen von Sprache. Und ich
glaube, daß Wortmarken per se mit der Sprache inkompatibel
sind. Sprache funktioniert nicht mit proprietären Elementen.
Diese machen Sprache nämlich unbenutzbar, indem sie Inhalte
nach formalen Kriterien (Vokabular) einschränken.
> Das da oben ist (wohl) weder ein unlauterer noch ein markenmäßiger
> Gebrauch. Nur Versicherungen solltest Du halt damit nicht anbieten.
Du meinst, ich darf also weiterhin Stoßtheorie betreiben, solange
ich nicht gleichzeitig Versicherungen verkaufe. Diese Einschränkung
macht mir grundsätzlich Bauchschmerzen, ist aber zugegebenermaßen
nicht allzu praxisrelevant.
Auch scheint es eine Konsequenz Deiner Formulierung zu sein,
daß es kaum möglich sein dürfte, auf einer Webseite zugleich
über Impulserhaltung zu reden und Empfehlungen für Versicherungen
abzugeben. Eigener Verdienst ist ja, wie ich mich aus einigen
früheren Fällen zu erinnern glaube, keine notwendige Bedingung
für “Geschäftsmäßigkeit”. Ein Satz wie “In einem System, auf
das keine äußeren Kräfte wirken, bleibt der Impuls erhalten,
und die bester Versicherung ist für mich ….” kann wohl nach
deutschem Recht grundsätzlich nicht geäußert werden.
Ein anderes Szenario: Ich bereibe eine Webseite über Hamiltonsche
Mechanik (das Wort “Impuls” kommt dann in fast jedem Absatz vor)
und will sie mir per Bannerwerbung finanzieren. Darf ich Werbekunden
aus der Versicherungsbranche akzeptieren? Was ist, wenn mir ein
Programm wie Adsense automatisch solche Banner schaltet?
Fazit: Wortmarken sind einfach Sch**ße.

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