Re: Ich fasse es nicht - BGH: Verwendung fremder Marken in html-M…
> Um das ‘Ding’ mal auf den Punkt zu bringen:
> Stell Dir mal vor, irgend eine Firma ließe sich die Bezeichnung für
> H2O, also Wasser, schützen lassen
Zuersteinmal sagst Du mir noch, für welche Waren und Dienstleistungen
er sich das “sichern” lässt. Denke aber daran, dass das grundsätzlich
keine Waren und Dienstleistungen sein können, die was mit H2O zu tun
haben.
> und Richter würden der Fa. im Falle
> eines Rechtsstreites Recht geben.
Das kommt darauf an.
> Und dann? Denke mal darüber nach.
ich versuchs
> Du wärst ein begnadeter Hobby-Aquariumbesitzer und willst Dein Wissen
> anderen mitteilen. Dann würdest Du als Metatags in Deinen Webseiten
> vielleicht was von PH-Wert, Salzgehalt, Wasser, Filtertechnik,
> Belüftung und Beleuchtung reinschreiben, neben den Fischarten, von
> denen Du Kenne hast.
Da steht doch Wasser und nicht H2O.
außerdem dürfte das weder ein markenmäßiger Gebrauch sein, noch
unlauter.
Warten wir mal die Urteilsbegründung ab.
> Und dann kommt so ein Mistkerl und verklagt Dich, weil Du den Begriff
> ‘Wasser’ benutzt hast. Ist doch idiotisch? Und die Richter gäben dem
> Kläger Recht. Noch idiotischer.
Das ist eher unwahrscheinlich.
> Und nix anderes haben die Richter beim Begriff ‘Impuls’ gemacht.
Nein, nicht ganz.