Re: 5.000 EUR pro Abfrage… - Marken- und Urheberlobbys gegen strenge …
marken> … und die Abmahnerei wegen fehlendem Impressums hört sich
> > vielleicht endlich auf. Es sei denn, die Abmahnmühlen klagen dann
> > tatsächlich und holen es sich bei Gericht wieder zurück.
>
> Soweit ich gesehen habe ist telnic britisch. Ich glaube nicht, daß
> man auf .tel-Seiten fehlende Impressumsangaben in Deutschland
> abmahnen kann. Sonst hätten sich die ganzen deutschen Abmahnanwälte
> schon zB auf die .AT Domains gestürzt, wo es zwar theoretisch eine
> ähnliche Impressumspflicht wie in .DE gibt, die meisten Seiteninhaber
> aber schlicht und ergreifend darauf pfeiffen.
Bring die nicht auf blöde Ideen. Ist es nicht so, dass für deutsche
Gerichte jedes an einen Deutschen gerichtete Angebot auch deutschen
Gesetzen unterliegt?
Gegen Personen in .at dürfte sich das kaum durchsetzen lassen,
deswegen versucht man es erst gar nicht. Aber wenn du aus Deutschland
ne Seite mit einer nicht-.de-Domain hast und die als “für Deutsche”
interpretierbar ist (da reicht afaik schon die Sprache!), dann dürfte
auch eine Abmahnung Erfolg haben. Zumal es bei Abmahnungen ja weniger
um Rechthaben als um Angstmachen und Erpressen geht.