Unterlassungsantragsfassung - OLG: Verwendung fremder Marken in html-M…
markenuss immer die Umstände des konkreten Einzelfalles sehen.
Im Verfahren des hier gegenständlichen Beschlusses wäre von dem vom
Erstgericht noch ausgesprochenen Verbot auch eine etwaig zulässige
vergleichende Werbung im
Beschränkung der Rechte der beklagten Partei geführt hätte, die sie
materiell-rechtlich nicht hätte hinnehmen müssen. Gleiches gilt für
reine Nennungen im Rahmen von nach Art. 5 GG auch für
Gewerbetreibende geltende zulässige Kritik bzw. Meinungsäusserung
(vgl. hierzu: BVerfG Az.: 1 BvR 426/02 ‘Benetton-Werbung’ mit
weiteren Fundstellen).
Da man solche Fälle nicht ohne weiteres als sog. ‘Minus’ von Tenor
abtrennen kann, bzw. das Gericht dies nicht selber vorzunehmen hat,
umfasste der erstinstanzliche Urteilsausspruch auch Handlungen die
nicht untersagungsfähig waren. Das mußte dann bei der Sachlage zu dem
die Klägerin belastenden Kostenbeschluss führen (ca. 13.000 EUR).
Das OLG Düsseldorf hat aber nur eine Grundsatzregel formuliert, nicht
abschließend gesagt, die Verwednung von fremden Kennzeichen in den
Metatags sei stets rechtmäßig.
bonngruesse
bho