Re: - Faules Marken-Ei bei Ebay
markench vermute das hier nur “böswilligkeit”
> > zum tragen kommen kann.
>
> Die auch, und das hat den Vorteil, dass deswegen auch von Amts wegen
> gelöscht werden kann. Statt eines kostenpflichtigen Antrags auf
> Löschung kann man es also erst mal mit einem formlosen Hinweis ans
> Patentamt versuchen.
Da die Auktion ja gar nicht zum Erfolg führen kann, weil genau das
eingeschlagene Vorgehen das “Patent” zum platzen bringt, ist doch das
ausloben der Auktion nicht mehr als versuchter Betrug? Als
Patentinhaber muss er ja schließlich den rechtlichen Rahmen des
Patentes kennen.
In meinem Verständnis soll hier eine Leistung verkauft werden, die
man de fakto gar nicht erhalten kann, s.o.
Betrug ist doch Straftatbestand - sollte da nicht ein Anruf bei der
Staatsanwaltschaft der einzig richtige und v.a. sinnvolle und
notwendige Weg sein?
Jemand mit Juristenwissen hier?